10.10.2011
Das Oberverwaltungsgericht von Sachsen-Anhalt hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Halle aufgehoben, nach der die Stadt Dessau verpflichtet wurde, der NPD die Anhalt-Arena für die Durchführung des Bundesparteitages am kommenden Wochenende zur Verfügung zu stellen. Die Magdeburger Oberverwaltungsrichter sahen in der Wahlkampfveranstaltung der CDU mit der Bundeskanzlerin Merkel im März dieses Jahres und das Angebot an die FDP, dort ebenfalls eine Wahlkampfveranstaltung durchzuführen, keine Änderung der Vergabepraxis. Diese beiden Veranstaltungen seien Ausnahmen und keine Widmungserweiterung.
Außerdem sei die Wahlkampfveranstaltung der CDU eine andere Art von Veranstaltung als ein Bundesparteitag der NPD. Deshalb könne sich die NPD auch nicht auf den Gleichheitsgrundsatz berufen.
Der NPD-Vorsitzende Udo Voigt kündigte an, gegen diese Entscheidung eine grundsätzliche Verfassungsklage beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Es kann nicht hingenommen werden, daß auf der einen Seite das Parteiengesetz die regelmäßige Durchführung von Parteitagen vorschreibe, aber gleichzeitig von öffentlichen Verwaltungen alles getan werde, um der NPD öffentliche Einrichtungen zu verwehren.
Aus Zeitgründen wird es keinen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht geben. Es ist nicht abzusehen, ob das höchste deutsche Gericht in der Kürze der Zeit eine Entscheidung fällt bzw. unseren Antrag überhaupt zur Entscheidung annimmt. Die Delegierten des Bundesparteitages sind ohnehin darüber informiert, daß wegen der immer wieder auftretenden Schwierigkeiten bei der Anmietung von geeigneten Hallen ein späterer Termin möglich ist. Eine letzte Option für das kommende Wochenende wird auf der morgen stattfindenden Präsidiumssitzung erörtert.
Berlin, den 10.10.2011
Klaus Beier
NPD-Bundespressesprecher